Zahlen Sie keine Regensteuer
Für Geh- und Fahrwege, die mit normalem Betonpflaster und/oder Betonplatten belegt sind müssen Sie in vielen Gemeinden die so genannte Regensteuer zahlen.
Eine mit Kies/Splitt und Kiesplatte befestigte Fläche gilt dagegen als
nicht versiegelte Fläche.
Sie zahlen dafür keine Regensteuer
Fragen Sie Ihre Gemeinde nach Förderprogrammen für die Entsiegelung von Flächen.
Regensteuer adé